Für pflegende Angehörige: Unterstützung und faire Entlohnung
Lohn, fachliche Beratung und Entlastung: solicare einfach erklärt.
Lohn, Bildung und Unterstützung für die Pflege von Angehörigen
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Häufig gestellte Fragen
Als pflegende Angehörige gelten sowohl Personen, die direkt verwandt sind, Geschwister, Eheleute und Personen in eingetragenen Partner- und Lebensgemeinschaften als auch Personen aus dem engen Lebensumfeld. Massgeblich ist nicht der Verwandtschaftsgrad der pflegenden Angehörigen, sondern vielmehr die regelmässige und substanzielle Unterstützung sowie die Verantwortung und die Verbindlichkeit gegenüber der zu pflegenden Person. (Quelle: Administrativverträge Spitex Schweiz)
Die Kriterien für eine Anstellung von pflegenden Angehörigen stellen sicher, dass eine anhaltende Kostenübernahme durch die Versicherung möglich ist:
- Pflegende Angehörige sind zwischen 18-74 Jahre alt und wohnhaft in der Schweiz
- Pflegende Angehörige sind arbeitsfähig und halten Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten ein
- Pflegende Angehörige sind Schweizer Bürger oder haben eine B-/C-Aufenthaltsbewilligung
- Pflegende Angehörige sind bereit für tägliche Pflegeverlaufsdokumentation in lokaler Landessprache
- Pflegebedürftige Person ist sechs Jahre alt oder älter (gilt nicht für Behandlungspflege)
- Pflegebedürftige Person hat gesetzlichen Wohnsitz in einem Kanton mit Betriebsbewilligung
- Pflegebedürftige Person wird primär am gesetzlichen Wohnsitz in der Schweiz gepflegt
- Pflegebedürftige Person beansprucht verordnete Pflegeleistungen aufgrund Krankheit, Unfall oder Invalidität*
- Pflegebedürftige Person benötigt mindestens eine Stunde Pflege pro Tag
- Pflegebedürftige Person bezieht während einer Verordnungsperiode maximal von einer weiteren Spitex regelmässige Dienstleistungen
* es gelten unterschiedliche Ausbildungsvoraussetzungen für Krankheit sowie Unfall und Invalidität.
Basierend auf einer standardisierten Bedarfsabklärung vor Ort erhalten pflegende Angehörige je nach Ausbildungsstand und Art der Pflegeleistung einen Lohn zwischen 34.30 und 45.00 Franken pro effektiv geleistete und der Versicherung vergütete Pflegestunde plus eine Pauschalentschädigung beim Abschluss des Lehrgangs QualiMio. Es wird jedoch nicht jede Handreichung, sondern nur die pflegerischen Leistungen, rund ein bis zwei Stunden pro Tag, vergütet. Die restlichen Tätigkeiten sind und bleiben private unentgeltliche Aufgaben.
Angehörige ohne pflegerische Ausbildung für Grundpflegeleistungen
Der Stundenlohn von pflegenden Angehörigen ohne pflegerische Ausbildung beträgt 34.30 Franken brutto und entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbeitrag, welcher jährlich vom Bundesrat festgelegt wird. Die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV beinhaltet die Hilfe und Unterstützung bei:
- An- & Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen, Kleider wechseln)
- Körperpflege & Hygiene (z.B. Duschen, Zähneputzen)
- Mobilisation & Lagerung (z.B. Transfer vom Bett in den Rollstuhl, Dekubitusprophylaxe)
- Essen & Trinken (z.B. Mahlzeiten eingeben)
Angehörige mit pflegerischer Ausbildung für Grund- und Behandlungspflegeleistungen
Der Stundenlohn von pflegenden Angehörigen mit einer pflegerischen Ausbildung beträgt je nach Umfang der vergüteten Behandlungspflege bis zu 45.00 Franken brutto.
Alle anderen Tätigkeiten (z.B. Betreuung, Aufsicht, Transporte, Haushalt) bleiben private unentgeltliche Aufgaben.