Wir stellen dich als pflegende:n Angehörige:n an - weil deine Pflegearbeit wertvoll ist.
Pflegen kann emotional und organisatorisch überfordern. Wir begleiten dich mit persönlicher Beratung und sozialer Unterstützung – damit du dich sicher und getragen fühlst.
Wir helfen dir, rechtzeitig Entlastung zu planen – mit Lösungen, die dir Freiraum geben und dafür sorgen, dass du auch auf dich selbst schauen darfst.
Mit einer fairen Anstellung bekommst du Lohn, Absicherung und Wertschätzung für deine Arbeit. Weil Pflege zu Hause mehr verdient.
Wir stehen dir fachlich zur Seite: mit Schulungen, Tipps und einer Ansprechperson, die mitdenkt. Damit du dich in deiner Rolle sicher fühlen kannst.
Du pflegst. Und du gibst alles.
Vielleicht fragst du dich, ob du Hilfe «verdient» hast.
Oder ob andere mehr Anspruch darauf hätten.
Wir verstehen das.
Und wir sagen dir: Ja, du darfst.
Du darfst Unterstützung annehmen, Entlastung planen, Lohn erhalten – für das, was du längst leistest.
Nicht weil du aufgibst. Sondern weil du Verantwortung übernimmst. Auch für dich selbst.
Zusammen bauen wir für dich ein unterstützendes Netzwerk auf. Unser Ziel: Du fühlst dich verbunden und getragen bei deiner Aufgabe. In Notfällen lassen wir dich nicht allein.
Gemeinsam entwickeln wir wirkungsvolle Strategien für deine körperliche und mentale Entlastung.
Deine pflegerische Leistung wird fair vergütet. Du erhätst CHF 35.30 pro Stunde Grundpflege. Damit du finanziell abgesichert bist. Jetzt und auch im Alter.
Erhalte Zugang zu erstklassiger Anleitung und Schulung, damit du die Pflege deiner Angehörigen mit Vertrauen und Kompetenz bewältigen kannst. Unsere Tipps und Tricks erleichtern deinen Pflegealltag.
Lohn, Bildung und Unterstützung für die Angehörigenpflege

Das sagen Angehörige, die uns ihr Vertrauen schenken.
Unsere Abklärungen und Beratungen sind vertraulich und kostenlos
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Darum lohnt sich eine Anstellung bei solicare
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Warum wir tun was wir tun
«solicare leistet einen wichtigen Beitrag, damit die Angehörigenpflege Wertschätzung für ihre gorssartige und kompetente Arbeit erhält.»

«Ich stehe pflegenden Angehörigen als Fachperson zur Seite, indem ich sie in ihrem Pflegealltag instruiere und unterstütze. Ich bin persönlich für sie erreichbar - das ist eine psychische Entlastung, die für viele vorher nicht bestand.»

Lohn, fachliche Beratung und Entlastung: solicare einfach erklärt.
Gemeinsam eine nachhaltige Zukunft erschaffen
Als gemeinnützige Fach-Spitex für pflegende Angehörige ergänzen wir bestehende Strukturen und Akteure im Gesundheitswesen. Wir setzen uns ein für die Ansprüche und Rechte von pflegenden Angehörigen. Gemeinsam schliessen wir Lücken in der Gesundheitsversorgung und verzögern oder verhindern teure Heim- oder Spitaleintritte.
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Häufig gestellte Fragen
Als pflegende Angehörige gelten sowohl Personen, die direkt verwandt sind, Geschwister, Eheleute und Personen in eingetragenen Partner- und Lebensgemeinschaften als auch Personen aus dem engen Lebensumfeld. Massgeblich ist nicht der Verwandtschaftsgrad der pflegenden Angehörigen, sondern vielmehr die regelmässige und substanzielle Unterstützung sowie die Verantwortung und die Verbindlichkeit gegenüber der zu pflegenden Person. (Quelle: Administrativverträge Spitex Schweiz)
Die Kriterien für eine Anstellung von pflegenden Angehörigen stellen sicher, dass eine anhaltende Kostenübernahme durch die Versicherung möglich ist:
- Pflegende Angehörige sind zwischen 18-74 Jahre alt und wohnhaft in der Schweiz
- Pflegende Angehörige sind arbeitsfähig und halten Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten ein
- Pflegende Angehörige sind Schweizer Bürger oder haben eine B-/C-Aufenthaltsbewilligung
- Pflegende Angehörige sind bereit für tägliche Pflegeverlaufsdokumentation in lokaler Landessprache
- Pflegebedürftige Person ist sechs Jahre alt oder älter (gilt nicht für Behandlungspflege)
- Pflegebedürftige Person hat gesetzlichen Wohnsitz in einem Kanton mit Betriebsbewilligung
- Pflegebedürftige Person wird primär am gesetzlichen Wohnsitz in der Schweiz gepflegt
- Pflegebedürftige Person beansprucht verordnete Pflegeleistungen aufgrund Krankheit, Unfall oder Invalidität*
- Pflegebedürftige Person benötigt mindestens eine Stunde Pflege pro Tag
- Pflegebedürftige Person bezieht während einer Verordnungsperiode maximal von einer weiteren Spitex regelmässige Dienstleistungen
* es gelten unterschiedliche Ausbildungsvoraussetzungen für Krankheit sowie Unfall und Invalidität.
Basierend auf einer standardisierten Bedarfsabklärung vor Ort erhalten pflegende Angehörige je nach Ausbildungsstand und Art der Pflegeleistung einen Lohn zwischen 34.30 und 45.00 Franken pro effektiv geleistete und der Versicherung vergütete Pflegestunde plus eine Pauschalentschädigung beim Abschluss des Lehrgangs QualiMio. Es wird jedoch nicht jede Handreichung, sondern nur die pflegerischen Leistungen, rund ein bis zwei Stunden pro Tag, vergütet. Die restlichen Tätigkeiten sind und bleiben private unentgeltliche Aufgaben.
Angehörige ohne pflegerische Ausbildung für Grundpflegeleistungen
Der Stundenlohn von pflegenden Angehörigen ohne pflegerische Ausbildung beträgt 34.30 Franken brutto und entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbeitrag, welcher jährlich vom Bundesrat festgelegt wird. Die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV beinhaltet die Hilfe und Unterstützung bei:
- An- & Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen, Kleider wechseln)
- Körperpflege & Hygiene (z.B. Duschen, Zähneputzen)
- Mobilisation & Lagerung (z.B. Transfer vom Bett in den Rollstuhl, Dekubitusprophylaxe)
- Essen & Trinken (z.B. Mahlzeiten eingeben)
Angehörige mit pflegerischer Ausbildung für Grund- und Behandlungspflegeleistungen
Der Stundenlohn von pflegenden Angehörigen mit einer pflegerischen Ausbildung beträgt je nach Umfang der vergüteten Behandlungspflege bis zu 45.00 Franken brutto.
Alle anderen Tätigkeiten (z.B. Betreuung, Aufsicht, Transporte, Haushalt) bleiben private unentgeltliche Aufgaben.

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Anspruchsrechner für pflegende Angehörige
Mit diesem kostenlosen Online-Tool findest du heraus, welche finanziellen Leistungen (Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträge, AHV-/IV-Zuschüsse) du möglicherweise erhalten kannst, wenn du eine nahestehende Person zu Hause betreust oder pflegst.
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